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#1
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Am 2.3.09 um 0:48 wurde an einem Geldautomaten der Postbank in einem
Nachbarort 800EURO von meinem Konto abgehoben. Die Karte aber war und ist immer noch in meinem Besitz. Ich hatte gleich alles Nötige gemacht: Anzeige, Sperrung usw. Die Postbank schreibt auf ihrer Homepage: "Gut zu wissen: Bei einem Skimming-Betrug erhalten Sie Ihr gestohlenes Geld zurück - ohne Wenn und Aber und in kurzer Zeit." Aber das geht nun schon dreieinhalb Wochen. Heute schreibt die Postbank mir in einem Brief: "Die Verfügung wurde mit Ihrer Karte sowie unter Eingabe der Geheimzahl getätigt...Der Einsatz einer sogenannten Kartendublette im Inland ist aufgrund besonderer Sicherheitsmerkmale der Geldautomaten ausgeschlossen". Aber hier ist für mich der Beweis, dass es NICHT ausgeschlossen ist! Die Postbank tut also so, als wäre ich leichtfertig gewesen - oder gar Schlimmeres. Sie lässt anscheinend offen, ob sie ich entschädigt werde. Gruß Manfred |
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#2
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Manfred Ullrich schrieb:
> > Aber das geht nun schon dreieinhalb Wochen. Heute schreibt die Postbank > mir in einem Brief: > "Die Verfügung wurde mit Ihrer Karte sowie unter Eingabe der Geheimzahl > getätigt...Der Einsatz einer sogenannten Kartendublette im Inland ist > aufgrund besonderer Sicherheitsmerkmale der Geldautomaten ausgeschlossen". Mir wäre nicht bekannt, dass mittels Kartendoubletten in Deutschland Geld an Automaten gezogen werden kann. Auch aus Kreisen des CCC ist mir nichts derartiges bekannt. Da hat die Post schon recht. > > Aber hier ist für mich der Beweis, dass es NICHT ausgeschlossen ist! > > Die Postbank tut also so, als wäre ich leichtfertig gewesen - oder gar > Schlimmeres. Sie lässt anscheinend offen, ob sie ich entschädigt werde. > Nachdem Bankkunden vermehrt Opfer dieser Betrugsart wurden, haben es die Banken geschafft, die Beweislast in dem Fall umzukehren. Das sollte auch die Post in ihren AGB/Sonderbedingungen mittlerweile aktualisiert haben. Du musst nachweisen, dass Du Opfer geworden bist. Andernfalls keine Regresspflicht. > Gruß > Manfred > Was will man auch von Briefmarkenverkäufern anderes erwarten? Wechsle hin zu einer Bank. Peter |
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#3
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"Peter Schmidt-Schmiedebach" <peter.schmitd-schmiedebach2010*arcor.de> schrieb im Newsbeitrag news:49ccdd30$0$31342$9b4e6d93*newsspool4.arcor-online.net... > Du musst nachweisen, dass Du Opfer geworden bist. Andernfalls keine Regresspflicht. > Aha, und wenn Du mir zeigst, wie das geht, dann mache ich das gern. Gruß Manfred |
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#4
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Manfred Ullrich schrieb:
> > "Peter Schmidt-Schmiedebach" <peter.schmitd-schmiedebach2010*arcor.de> > schrieb im Newsbeitrag > news:49ccdd30$0$31342$9b4e6d93*newsspool4.arcor-online.net... > >> Du musst nachweisen, dass Du Opfer geworden bist. Andernfalls keine >> Regresspflicht. >> > Aha, und wenn Du mir zeigst, wie das geht, dann mache ich das gern. > Die Post hat nichts zu verschenken. Was glaubst Du wie viele Fälle von Skimming die Postbank am Tag bearbeiten muß? Und bei Dir fehlen die Voraussetzungen für einen schnellen Regress. Für die Postbank sieht es so aus, als hättest Du über das Geld mit Deiner Karte verfügt. Warum sollten sie unter diesen Umständen zahlen? Liefere der Post den Beweis, dass Du es nicht gewesen sein kannst. Eine alberne Anzeige bei der Polizei und 2 Briefchen an die Post sind da ein bisschen zu wenig. Was hat bis jetzt die Polizei unternommen? Hat sie schon die Bilder der Videokamera des Automaten von der Post angefordert? Um welchen Automaten handelt es sich? Einen neuen oder einen 10 Jahre alten? Stimmt die Aussage der Post, dass auch dieser Automat die Sicherheitsmerkmale der Karte und des Chips abgleicht? Hast Du schon recherchiert in Deinem Fall? Was sagt Dein Anwalt dazu? Herzlichst, Peter |
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#5
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Manfred Ullrich wrote:
> Am 2.3.09 um 0:48 wurde an einem Geldautomaten der Postbank in einem > Nachbarort 800EURO von meinem Konto abgehoben. Die Karte aber war und > ist immer noch in meinem Besitz. Ich hatte gleich alles Nötige gemacht: > Anzeige, Sperrung usw. > > Die Postbank schreibt auf ihrer Homepage: > "Gut zu wissen: Bei einem Skimming-Betrug erhalten Sie Ihr gestohlenes > Geld zurück - ohne Wenn und Aber und in kurzer Zeit." > > Aber das geht nun schon dreieinhalb Wochen. Heute schreibt die Postbank > mir in einem Brief: > "Die Verfügung wurde mit Ihrer Karte sowie unter Eingabe der Geheimzahl > getätigt...Der Einsatz einer sogenannten Kartendublette im Inland ist > aufgrund besonderer Sicherheitsmerkmale der Geldautomaten ausgeschlossen". Das ist eine Lüge! Erschwert - ja, ausgeschlossen aber auf keinen Fall. Man bezieht sich auf den kapazitiven Code, vgl [1]: <<<Die Abhebungen finden immer im Ausland statt, um einen besonderen Schutz deutscher Karten zu umgehen: EC-Karten deutscher Ausgabestellen sind mit dem moduliert maschinenfähigen Merkmal (MM-Merkmal) ausgestattet. Dabei handelt es sich um dielektrisch unterschiedliche Materialien, die in die Karte eingelassen sind und sich kapazitiv abtasten lassen. Die Leseeinheit im Geldautomaten verknüpft den MM-Code mit den verschlüsselten Informationen des Magnetstreifens. Bei Nichtübereinstimmung wird die Karte in der Regel von deutschen Geldautomaten abgewiesen. Dieses schwer fälschbare Merkmal wird aber aus Kostengründen im europäischen Ausland nicht angewandt. Deshalb genügen billige Kartenträger für die Kopien.>>> Und wenn's nur das Überschreiben des Magnetsstreifens einer geklauten echten Karte ist. Aufwändiger, aber machbar. Was nach Ansicht der Banken in der Vergangenheit nicht schon alles "ausgeschlossen" war... > Aber hier ist für mich der Beweis, dass es NICHT ausgeschlossen ist! > > Die Postbank tut also so, als wäre ich leichtfertig gewesen - oder gar > Schlimmeres. Sie lässt anscheinend offen, ob sie ich entschädigt werde. Frage: wie sind die Betrüger an Deine Daten gekommen? Skimmer werden gerne an den EC-Karten-Türöffnern an den Türen zu den Automatenräumlichkeiten angebracht, die Kameras zum Abfischen der PIN dann per seitlich angebrachtem Prospektständer oder "doppeltem Boden" an der Decke des Schachtes über dem PIN-Tastenfeld, vermeintliche Rauchmelder, Heizungsthermostate usw usw. Deshalb gibt es oft auch die Empfehlung, zum Türöffnen eine andere Karte zu verwenden als die, die man dann am Automaten benutzen will. Oder bei sonst irgendeinem bargeldlosem Zahlungsvorgang. In der Vergangenheit bei Geheimkameraüberwachungs-Lidl mit der Karte bezahlt? Oder an einer Autobahntanke getankt? Oder im Baumarkt mit Karte bezhalt? Den PIN-Pads ist nicht anzusehen, ob die Tastendrücke nicht doch abgegriffen werden. Eine Kaufhauskette hatte derlei Pads bekommen, die bereits in der Fertigung in Fernost manipuliert wurden. Die Banken warnen auch vor Skimming-Aufsätzen vor den Karteneinschüben, bringen aber gleichzeitig selber Anti-Skimming-Aufsätze an, die man im Prinzip von betrügerischen Manipulationen nicht unterscheiden kann. Erst recht, wenn es sich dabei um ganz offensichtlich nachgerüstete Aufsätze handelt. Siehe: http://www.pfiffige-senioren.de/bildergeldautomat2.htm ganz weit unten, Bild rechts mit der Bildunterschrift "Quelle:news aktuell gmbh v. 04.08.06". Der mittlerweile hier von der Sparkasse Aachen hier an den Geldautomaten angebrachte Anti-Skimmer-Aufsatz sieht exakt so (dilletantisch und misstrauenserweckend) aus, wie der Betrüger-Skimmer-Aufsatz aus dem Beispiel in [2] ganz unten rechts. Links: [1] http://www.heise.de/security/artikel/99991 [2] http://www.heise.de/security/artikel/99991/1 [3] http://www.pfiffige-senioren.de/geldautomat-faelle.htm [4] http://www.vur-online.de/entscheidung/37.html [5] http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/10/22/d/ |
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#6
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"Klaus Hegemann" <klaus.hegemann*gmx.de> schrieb im Newsbeitrag news:7346shFspv59U1*mid.dfncis.de... > Manfred Ullrich wrote: >> Aber das geht nun schon dreieinhalb Wochen. Heute schreibt die Postbank >> mir in einem Brief: >> "Die Verfügung wurde mit Ihrer Karte sowie unter Eingabe der Geheimzahl >> getätigt...Der Einsatz einer sogenannten Kartendublette im Inland ist >> aufgrund besonderer Sicherheitsmerkmale der Geldautomaten ausgeschlossen". > > Das ist eine Lüge! Erschwert - ja, ausgeschlossen aber auf keinen Fall. Aha. > > Frage: wie sind die Betrüger an Deine Daten gekommen? Ich weiß es nicht, aber meine Frau hebt Geld immer IN der Postbank in unserem Wohnort (nicht am Geldautomaten!) ab. Gelegentlich zahlen wir hier und da mit EC-Karte, z.B. ALDI oder EINE Tankstelle im Nachbarort, und dann dort auch am Bezahl-Automat, nur wenn kein Kassierer da ist. Überhaupt ist diese eine Tankstelle der einzige Ort - seit langen -, wo wir im Außenbereich die Karte verwendet haben, sonst nur an einer Kasse. > Skimmer werden gerne an den EC-Karten-Türöffnern an den Türen zu den > Automatenräumlichkeiten angebracht, .... Nie, oder schon jahrelang nicht benutzt. >In der Vergangenheit bei Geheimkameraüberwachungs-Lidl mit der Karte >bezahlt? Ja, das kann sein - an der Kasse. > Oder an einer Autobahntanke getankt? Nein. >Oder im Baumarkt mit Karte bezahlt? Möglich, an der Kasse, schon lange her. Gruß Manfred |
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#7
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"Peter Schmidt-Schmiedebach" <peter.schmitd-schmiedebach2010*arcor.de> schrieb im Newsbeitrag news:49cce345$0$31339$9b4e6d93*newsspool4.arcor-online.net... > > Liefere der Post den Beweis, dass Du es nicht gewesen sein kannst. Nochmal: wie soll ich das machen? > > Was hat bis jetzt die Polizei unternommen? Nichts, soviel ich weiß. >Hat sie schon die Bilder der Videokamera des Automaten von der Post angefordert? Nein, ICH habe heute die Postbank dazu aufgefordert. >Um welchen Automaten handelt es sich? Einen neuen oder einen 10 Jahre alten? Eher alt, ich hatte mir den angeguckt und dann meine Karte reingesteckt (zum allerersten Mal), und da meldete der "Störung". >Stimmt die Aussage der Post, dass auch dieser Automat die Sicherheitsmerkmale der Karte und des Chips abgleicht? > Diese Aussage gibt es nicht. Gruß Manfred |
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#8
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"Manfred Ullrich" <manfred.ullrich*web.de> schrieb im Newsbeitrag news:49ccf305$1$32663$9b4e6d93*newsspool2.arcor-online.net... > > "Peter Schmidt-Schmiedebach" <peter.schmitd-schmiedebach2010*arcor.de> schrieb im Newsbeitrag > news:49cce345$0$31339$9b4e6d93*newsspool4.arcor-online.net... >> > >>Stimmt die Aussage der Post, dass auch dieser Automat die Sicherheitsmerkmale der Karte und des Chips abgleicht? >> > Diese Aussage gibt es nicht. > Ich möchte ergänzen: die alte Karte hatte noch keinen Chip, die neue hat den. Gruß Manfred |
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#9
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"Peter Schmidt-Schmiedebach" <peter.schmitd-schmiedebach2010*arcor.de> schrieb im Newsbeitrag news:49ccdd30$0$31342$9b4e6d93*newsspool4.arcor-online.net... > Manfred Ullrich schrieb: >> >> Aber das geht nun schon dreieinhalb Wochen. Heute schreibt die Postbank >> mir in einem Brief: >> "Die Verfügung wurde mit Ihrer Karte sowie unter Eingabe der Geheimzahl >> getätigt...Der Einsatz einer sogenannten Kartendublette im Inland ist >> aufgrund besonderer Sicherheitsmerkmale der Geldautomaten ausgeschlossen". > > Mir wäre nicht bekannt, dass mittels Kartendoubletten in Deutschland Geld an Automaten gezogen werden kann. Auch aus Kreisen des > CCC ist mir nichts derartiges bekannt. Da hat die Post schon recht. > > Ich habe etwas im Internet herumgestöbert, und was lese ich da bezüglich des Sicherheitsmerkmals, was in Deutschland gegen die Kartendoubletten sicher machen soll?: Das kapazitive MM-Merkmal hat jedoch den Nachteil, dass es recht störanfällig ist.Insbesondere Temperatur- und Luftdruckschwankungen können dieelektrostatischen Eigenschaften verändern und zu Erkennungsfehlern führen. VieleBanken deaktivieren daher die Prüfung des MM-Merkmals an Wochenenden, umdas versehentliche Einziehen gültiger Karten zu vermeiden. Das Risiko einesMissbrauchs wird hierdurch ausgerechnet an solchen Tagen erhöht, an denen demKunden die Sperrung seiner Karte erschwert ist"Das kapazitive MM-Merkmal hat jedoch den Nachteil, dass es recht störanfällig ist. Insbesondere Temperatur- und Luftdruckschwankungen können die elektrostatischen Eigenschaften verändern und zu Erkennungsfehlern führen. Viele Banken deaktivieren daher die Prüfung des MM-Merkmals an Wochenenden, um das versehentliche Einziehen gültiger Karten zu vermeiden." Und am Wochenende ist es passiert!! Gruß Manfred Das kapazitive MM-Merkmal hat jedoch den Nachteil, dass es recht störanfällig ist.Insbesondere Temperatur- und Luftdruckschwankungen können dieelektrostatischen Eigenschaften verändern und zu Erkennungsfehlern führen. VieleBanken deaktivieren daher die Prüfung des MM-Merkmals an Wochenenden, umdas versehentliche Einziehen gültiger Karten zu vermeiden. Das Risiko einesMissbrauchs wird hierdurch ausgerechnet an solchen Tagen erhöht, an denen demKunden die Sperrung seiner Karte erschwert ist Das kapazitive MM-Merkmal hat jedoch den Nachteil, dass es recht störanfällig ist.Insbesondere Temperatur- und Luftdruckschwankungen können dieelektrostatischen Eigenschaften verändern und zu Erkennungsfehlern führen. VieleBanken deaktivieren daher die Prüfung des MM-Merkmals an Wochenenden, umdas versehentliche Einziehen gültiger Karten zu vermeiden. Das Risiko einesMissbrauchs wird hierdurch ausgerechnet an solchen Tagen erhöht, an denen demKunden die Sperrung seiner Karte erschwert ist.Das kapazitive MM-Merkmal hat jedoch den Nachteil, dass es recht störanfällig ist.Insbesondere Temperatur- und Luftdruckschwankungen können dieelektrostatischen Eigenschaften verändern und zu Erkennungsfehlern führen. VieleBanken deaktivieren daher die Prüfung des MM-Merkmals an Wochenenden, umdas versehentliche Einziehen gültiger Karten zu vermeiden. Das Risiko einesMissbrauchs wird hierdurch ausgerechnet an solchen Tagen erhöht, an denen demKunden die Sperrung seiner Karte erschwert ist. |
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#10
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On Fri, 27 Mar 2009 17:37:07 +0100, Manfred Ullrich wrote:
> Ich habe etwas im Internet herumgestöbert, und was lese ich da bezüglich > des Sicherheitsmerkmals, was in Deutschland gegen die Kartendoubletten sicher > machen soll?: > > Das kapazitive MM-Merkmal hat jedoch den Nachteil, dass es recht störanfällig ist.Insbesondere Temperatur- und Luftdruckschwankungen > können dieelektrostatischen Eigenschaften verändern und zu Erkennungsfehlern führen. VieleBanken deaktivieren daher die Prüfung des > MM-Merkmals an Wochenenden, umdas versehentliche Einziehen gültiger Karten zu vermeiden. Das Risiko einesMissbrauchs wird hierdurch > ausgerechnet an solchen Tagen erhöht, an denen demKunden die Sperrung seiner Karte erschwert ist"Das kapazitive MM-Merkmal hat > jedoch den Nachteil, dass es recht störanfällig > ist. Insbesondere Temperatur- und Luftdruckschwankungen können die > elektrostatischen Eigenschaften verändern und zu Erkennungsfehlern führen. > Viele Banken deaktivieren daher die Prüfung des MM-Merkmals an Wochenenden, > um das versehentliche Einziehen gültiger Karten zu vermeiden." > > Und am Wochenende ist es passiert!! > > Gruß > Manfred > Das kapazitive MM-Merkmal hat jedoch den Nachteil, dass es recht störanfällig ist.Insbesondere Temperatur- und Luftdruckschwankungen > können dieelektrostatischen Eigenschaften verändern und zu Erkennungsfehlern führen. VieleBanken deaktivieren daher die Prüfung des > MM-Merkmals an Wochenenden, umdas versehentliche Einziehen gültiger Karten zu vermeiden. Das Risiko einesMissbrauchs wird hierdurch > ausgerechnet an solchen Tagen erhöht, an denen demKunden die Sperrung seiner Karte erschwert ist > Das kapazitive MM-Merkmal hat jedoch den Nachteil, dass es recht störanfällig ist.Insbesondere Temperatur- und Luftdruckschwankungen > können dieelektrostatischen Eigenschaften verändern und zu Erkennungsfehlern führen. VieleBanken deaktivieren daher die Prüfung des > MM-Merkmals an Wochenenden, umdas versehentliche Einziehen gültiger Karten zu vermeiden. Das Risiko einesMissbrauchs wird hierdurch > ausgerechnet an solchen Tagen erhöht, an denen demKunden die Sperrung seiner Karte erschwert ist.Das kapazitive MM-Merkmal hat > jedoch den Nachteil, dass es recht störanfällig ist.Insbesondere Temperatur- und Luftdruckschwankungen können dieelektrostatischen > Eigenschaften verändern und zu Erkennungsfehlern führen. VieleBanken deaktivieren daher die Prüfung des MM-Merkmals an Wochenenden, > umdas versehentliche Einziehen gültiger Karten zu vermeiden. Das Risiko einesMissbrauchs wird hierdurch ausgerechnet an solchen > Tagen erhöht, an denen demKunden die Sperrung seiner Karte erschwert ist. Viel wichtiger als das Problem der Kartendoubletten scheint mir dein Problem der Copy/Paste-Polyetten Lass' dir schriftlich bestaetigen, dass diese Pruefung am Problemtag nicht deaktiviert war. Schoenen Gruss Martin |
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#11
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"Manfred Ullrich" <manfred.ullrich*web.de> schrieb im Newsbeitrag news:49cd00bf$0$32677$9b4e6d93*newsspool2.arcor-online.net... > > "Peter Schmidt-Schmiedebach" <peter.schmitd-schmiedebach2010*arcor.de> schrieb im Newsbeitrag > news:49ccdd30$0$31342$9b4e6d93*newsspool4.arcor-online.net... Entschuldigung, im Vorbeitrag ist irgendwas mit CUT und PASTE schiefgegangen. > Mir wäre nicht bekannt, dass mittels Kartendoubletten in Deutschland Geld an Automaten gezogen werden kann. Auch aus Kreisen des > CCC ist mir nichts derartiges bekannt. Da hat die Post schon recht. > > Ich habe etwas im Internet herumgestöbert, und was lese ich da bezüglich des Sicherheitsmerkmals, was in Deutschland gegen die Kartendoubletten sicher machen soll?: "Das kapazitive MM-Merkmal hat jedoch den Nachteil, dass es recht störanfällig ist. Insbesondere Temperatur- und Luftdruckschwankungen können die elektrostatischen Eigenschaften verändern und zu Erkennungsfehlern führen. Viele Banken deaktivieren daher die Prüfung des MM-Merkmals an Wochenenden, um das versehentliche Einziehen gültiger Karten zu vermeiden." Und am Wochenende ist es passiert!! Gruß Manfred |
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#12
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"Manfred Ullrich" <manfred.ullrich*web.de> schrieb:
>"Die Verfügung wurde mit Ihrer Karte sowie unter Eingabe der Geheimzahl >getätigt...Der Einsatz einer sogenannten Kartendublette im Inland ist >aufgrund besonderer Sicherheitsmerkmale der Geldautomaten ausgeschlossen". Das ist auch mein Kenntnisstand - und IMHO der Grund, weshalb die Abhebungen durch die Dubletten bei allen mir bekannten Fällen im Ausland stattfanden. In unserer Filiale tut auch "eine alte Karre" ihren Dienst, aber die wird sowohl hard- als auch softwaremäßig durchaus gepflegt und ist up-to-date. >Die Postbank tut also so, als wäre ich leichtfertig gewesen - oder gar >Schlimmeres. Sie lässt anscheinend offen, ob sie ich entschädigt werde. So kann man es ausdrücken. Ein definitives Ja/Nein kann vor Abschluss der Ermittlungen ja nicht gegeben werden. MarionS -- einwegadresse0*marions.de "Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?" "Wieviel sind denn da drin?" |
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#13
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"Manfred Ullrich" <manfred.ullrich*web.de> schrieb:
>Am 2.3.09 um 0:48 wurde an einem Geldautomaten der Postbank in einem >Nachbarort 800 EURO von meinem Konto abgehoben. Die Karte aber war und >ist immer noch in meinem Besitz. Sie kann auch am 02.03.09 um 0:48 in Deinem Besitz gewesen sein. >Ich hatte gleich alles Nötige gemacht: Anzeige, Sperrung usw. Dann sollte die Sache ihren Weg gehen. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, drei Wochen sind da nichts. >Die Postbank schreibt auf ihrer Homepage: >"Gut zu wissen: Bei einem Skimming-Betrug erhalten Sie Ihr gestohlenes >Geld zurück - ohne Wenn und Aber und in kurzer Zeit." Du scheinst Dir recht sicher zu sein, daß Du ein Skimming-Opfer geworden bist. Kannst Du das irgendwie beweisen (oder wenigstens plausibel machen)? Nein, nicht für mich, für Bank und Staatsanwaltschaft. >Aber das geht nun schon dreieinhalb Wochen. Keine lange Zeit für unsere Justiz. >Heute schreibt die Postbank mir in einem Brief: >"Die Verfügung wurde mit Ihrer Karte sowie unter Eingabe der Geheimzahl >getätigt...Der Einsatz einer sogenannten Kartendublette im Inland ist >aufgrund besonderer Sicherheitsmerkmale der Geldautomaten ausgeschlossen". Das wird sie in einem Prozeß vermutlich auch sagen. Der Richter wird sie dann "die besonderen Sicherheitsmerkmale" schon nennen lassen. Der Richter wird sie auch nach anderen fraglichen Verfügungen fragen. Eine einzige Abbuchung wäre für den Skimmer eine schlechte Ausbeute. >Aber hier ist für mich der Beweis, dass es NICHT ausgeschlossen ist! Wo ist welcher "Beweis"? >Die Postbank tut also so, als wäre ich leichtfertig gewesen - oder gar >Schlimmeres. Die Postbank nimmt an, daß Du selbst diese Verfügung getätigt hast. Aus dem wenigen, das Du nennst, kann man ja auch zu diesem Schluß kommen. >Sie lässt anscheinend offen, ob ... ich entschädigt werde. Offensichtlich. |
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#14
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"Martin Gerdes" <martin.gerdes*gmx.de> schrieb im Newsbeitrag news:houps4tjcfjd68ku4tr01df3as9q4a1mb7*4ax.com... > "Manfred Ullrich" <manfred.ullrich*web.de> schrieb: > >>Am 2.3.09 um 0:48 wurde an einem Geldautomaten der Postbank in einem >>Nachbarort 800 EURO von meinem Konto abgehoben. Die Karte aber war und >>ist immer noch in meinem Besitz. > > Sie kann auch am 02.03.09 um 0:48 in Deinem Besitz gewesen sein. Ja, klar war sie, aber ich weiß, was Du meinst (;-)) > > Du scheinst Dir recht sicher zu sein, daß Du ein Skimming-Opfer geworden > bist. Kannst Du das irgendwie beweisen (oder wenigstens plausibel > machen)? > Nein, nicht für mich, für Bank und Staatsanwaltschaft. > Wie, um Himmels Willen, soll ich das machen? > >>Aber das geht nun schon dreieinhalb Wochen. > > Keine lange Zeit für unsere Justiz. Ist das die Justiz? > >>Heute schreibt die Postbank mir in einem Brief: >>"Die Verfügung wurde mit Ihrer Karte sowie unter Eingabe der Geheimzahl >>getätigt...Der Einsatz einer sogenannten Kartendublette im Inland ist >>aufgrund besonderer Sicherheitsmerkmale der Geldautomaten ausgeschlossen". > > Das wird sie in einem Prozeß vermutlich auch sagen. Der Richter wird sie > dann "die besonderen Sicherheitsmerkmale" schon nennen lassen. Der > Richter wird sie auch nach anderen fraglichen Verfügungen fragen. Gibt's keine. Das Konto habe ich schon 50 Jahre (Fünfzig!). Nie ist was gewesen. > > Eine einzige Abbuchung wäre für den Skimmer eine schlechte Ausbeute. Ich hab's schnell gemerkt - zufällig. Dann gleich sperren lassen. > >>Aber hier ist für mich der Beweis, dass es NICHT ausgeschlossen ist! > > Wo ist welcher "Beweis"? Ich hatte geschrieben: für mich > >>Die Postbank tut also so, als wäre ich leichtfertig gewesen - oder gar >>Schlimmeres. > > Die Postbank nimmt an, daß Du selbst diese Verfügung getätigt hast. > Aus dem wenigen, das Du nennst, kann man ja auch zu diesem Schluß > kommen. > Was soll ich denn sonst noch nennen? Gruß Manfred |
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#15
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On Fri, 27 Mar 2009 15:05:35 +0100, Peter Schmidt-Schmiedebach
<peter.schmitd-schmiedebach2010*arcor.de> wrote: >Mir wäre nicht bekannt, dass mittels Kartendoubletten in Deutschland >Geld an Automaten gezogen werden kann. Auch aus Kreisen des CCC ist mir >nichts derartiges bekannt. Da hat die Post schon recht. Warscheinlich spielst du da auf das sogenannte "Modulierte Merkmal" an. Dazu habe ich gehört, dass die Ablesung sehr störanfällig ist und deshalb manchmal bis zu einer Schadensbehebung abgeschaltet wird. l. |
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