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Newsgroup de.soc.recht.misc Diskussion um Rechtsfragen.

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  #1  
Alt 09-11-2007
Jürgen Wahl
 
Beiträge: n/a
Standard EWIV

Guten Tag allerseits,

für eine internationale Kooperation wurde die Rechtsform einer EWIV
angedacht.

Hat einer der hier Anwesenden vielleicht bereits praktische Erfahrungen mit
dieser Rechtsform gemacht?

Insbesondere wäre von Interesse, mit welchen Kosten für die Eintragung der
EWIV in Deutschland zu rechnen ist. (Kapitaleinlage zwischen 0,- und 2.500,-
EUR).

Ferner würde interessieren, ob bei nachträglicher Erweiterung der EWIV um
weitere Mitglieder diese alle auch ins Register eingetragen werden müssen,
oder ob lediglich ein Gesellschafterbeschluss (wie z.B. bei einer
assoziierten Mitgliedschaft) ausreichend ist. Wie hoch belaufen sich die
etwaigen Kosten für die Neueintragung weiterer Mitglieder? Hat hier jemand
bereits Erfahrungswerte?

Schon im Voraus vielen Dank für Eure Auskunftsbereitschaft.

Mit freundlichen Grüssen
Jürgen Wahl


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  #2  
Alt 09-11-2007
Hannelore Goos
 
Beiträge: n/a
Standard Re: EWIV

Am Tue, 11 Sep 2007 19:39:15 +0200 schrieb Jürgen Wahl:

> Guten Tag allerseits,
>
> für eine internationale Kooperation wurde die Rechtsform einer EWIV
> angedacht.


Und was bedeuten diese vier Buchstaben?

--
Hannelore Goos
http://www.sonnenastro.de
http://www.neomarica.de
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  #3  
Alt 09-11-2007
Jens Müller
 
Beiträge: n/a
Standard Re: EWIV

Hannelore Goos schrieb:
> Am Tue, 11 Sep 2007 19:39:15 +0200 schrieb Jürgen Wahl:
>
>> Guten Tag allerseits,
>>
>> für eine internationale Kooperation wurde die Rechtsform einer EWIV
>> angedacht.

>
> Und was bedeuten diese vier Buchstaben?
>


"Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung"?
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  #4  
Alt 09-11-2007
Holger Pollmann
 
Beiträge: n/a
Standard Re: EWIV

Hannelore Goos <HGoos.Sonnenastro.de> schrieb:

>> für eine internationale Kooperation wurde die Rechtsform einer EWIV
>> angedacht.

>
> Und was bedeuten diese vier Buchstaben?


"Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung".

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc.ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
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  #5  
Alt 09-11-2007
Harald Maedl
 
Beiträge: n/a
Standard Re: EWIV

Jürgen Wahl wrote:
>
> für eine internationale Kooperation wurde die Rechtsform einer EWIV
> angedacht.


Hat du mal Lust und Zeit zu erläutern, wieso diese Rechtsform angedacht
wurde?
Ich sehe momentan nämlich kaum Vorteile, außer dass man unter einem
gemeinsamen Hut nach außen auftreten kann.

Die EWIV darf keine Gewinne machen bzw der (hoffentliche) Überschuß muß
an die Gesellschafter ausbezahlt werden, welche dann nach den
jeweiligen nationalen Bestimmungen versteuern müssen. Das kann unter
Umständen Nachteile bringen. Die Frage ist doch, ob eine in Irland
gegründete Ltd. nicht günstiger und ebenso einfach zu handhaben wäre.

Ich verstehe auch nicht so ganz die Konstruktion der Haftungsfrage. Die
Mitglieder haften nach außen hin unbeschränkt, so heißt es. Jedoch
können auch juristische Personen wie GmbHs als Gesellschafter
fungieren, bei welchem wiederum die Haftung beschränkt ist. Was gilt
denn nun? Haftet eine GmbH dann unbeschränkt oder nur unbeschränkt in
Höhe ihrer meist nicht mehr vorhandenen Einlage?

> Ferner würde interessieren, ob bei nachträglicher Erweiterung der
> EWIV um weitere Mitglieder diese alle auch ins Register eingetragen
> werden müssen, oder ob lediglich ein Gesellschafterbeschluss (wie
> z.B. bei einer assoziierten Mitgliedschaft) ausreichend ist.


Es kann imho eine Assozietät gebildet werden. Für solche Mitglieder muß
kein Handelsregistereintrag erfolgen, sofern diese nicht nach außen hin
haften. Im Innenverhältnis hingegen können diese bezüglich
Haftungsfragen allerdings durchaus eingebunden werden.

> Wie hoch
> belaufen sich die etwaigen Kosten für die Neueintragung weiterer
> Mitglieder? Hat hier jemand bereits Erfahrungswerte?


Befrage einfach mal einen Notar in deiner Nähe über die Kosten (und gib
hier wieder Bescheid;-)).

Grüße
Harald
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  #6  
Alt 09-11-2007
Holger Pollmann
 
Beiträge: n/a
Standard Re: EWIV

"Harald Maedl" <Harald.Maedl.gmx.de> schrieb:

> Ich verstehe auch nicht so ganz die Konstruktion der Haftungsfrage.
> Die Mitglieder haften nach außen hin unbeschränkt, so heißt es.
> Jedoch können auch juristische Personen wie GmbHs als
> Gesellschafter fungieren, bei welchem wiederum die Haftung
> beschränkt ist. Was gilt denn nun? Haftet eine GmbH dann
> unbeschränkt oder nur unbeschränkt in Höhe ihrer meist nicht mehr
> vorhandenen Einlage?


Das, was immer gilt. Was z.b. auch dann gilt, wenn eine GmbH Mitglied
einer OHG ist.

Die GmbH haftet unbeschränkt, d.h. aus Sicht der Personengesellschaft
gibt es keinen Haftungshöchstbetrag oder so.

Es haftet aber eben die GmbH. Das heißt: wenn die pleite ist, gibt es
nix mehr; die hinter ihr stehenden Gesellschafter haften nicht, weil die
Gesellschafter einer GmbH nicht für Schulden der GmbH haften.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc.ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
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  #7  
Alt 09-11-2007
Jürgen Wahl
 
Beiträge: n/a
Standard Re: EWIV


"Harald Maedl" <Harald.Maedl.gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:fc6sj0$7fi$00$1.news.t-online.com...
> Jürgen Wahl wrote:
>>
>> für eine internationale Kooperation wurde die Rechtsform einer EWIV
>> angedacht.

>
> Hat du mal Lust und Zeit zu erläutern, wieso diese Rechtsform angedacht
> wurde?
> Ich sehe momentan nämlich kaum Vorteile, außer dass man unter einem
> gemeinsamen Hut nach außen auftreten kann.


Ein großer Vorteil gegenüber der Limited oder der GmbH ist, dass die EWIV
steuerlich nicht gesondert veranlagt wird, sondern die Gewinne über die
einzelnen Mitglieder zu versteuern sind, da sie - wenn sie nicht
reinvestiert werden - unmittelbar an die Mitglieder ausge.......t werden.
Unternehmenssteuern (Körperschaftssteuer, Gewerbertragssteuer, etc..) fallen
nicht an. Aus diesem Grund ist die EWIV auch nicht bilanzierungspflichtig.
Es genügt vielmehr eine einfache Einnahme-Überschuss-Buchhaltung, was
wiederum Kosten für einen Steuerberater spart.

Ein weiteres Argument für die EWIV mag sein, dass die in ihr verbundenen
Berufsgruppen keine wirklich enge Kooperation anstreben. Insbesondere
Anwälten ist eine Sternsozietät berufsrechtlich verboten. Durch die EWIV
haben sie zumindest die Möglichkeit - über Ländergrenzen hinweg -
miteinander zu kooperieren. D.h. man will zwar unter einem gemeinsamen Namen
auftreten (Teilrechtsfähigkeit) und gemeinsame Synergien nutzen, aber keine
wirkliche Berufsausübungsgemeinschaft gründen. (Nur kuscheln, nicht gleich
heiraten!) Hierfür ist die EWIV ideal geeignet, da sie nur der Förderung der
Geschäftstätigkeit ihrer Mitglieder dient und selbst keinen eigenen
wirtschaftlichen Zweck verfolgt.

Hinzu kommt, dass für die EWIV keine Einlage gezahlt werden muss - ein
weiterer Vorteil gegenüber der GmbH.
Zwar ist zutreffend, dass sich auch eine Limited mit minimalem Kostenaufwand
gründen ließe, diese hat jedoch (in Deutschland) nicht gerade den besten
Ruf, was sich bei konservativen Berufsgruppen eher nachteilig auswirken
könnte. Außerdem gilt bei einer Limited (wenn ich nicht irre) das Recht des
Landes, in dem Sie eingetragen wurde, also kein deutsches Recht.

Demhingegen haften die Mitglieder einer EWIV vollumfänglich mit ihrem
Privatvermögen, was allen schon ein Indiz für Seriosität darstellen mag. Ein
Rückgriff auf die einzelnen Mitglieder ist jedoch erst dann möglich, wenn
die EWIV zuvor vergeblich in Anspruch genommen worden ist. Da die EWIV aber
in der Regel nur für ihre Mitgleider tätig wird und deren Geschäftszweck zu
fördern beabsichtigt, also keine eigene Geschäftstätigkeit entfaltet, dürfte
sich das Haftungsrisiko in Grenzen halten.

Ich denke das wären im wesentlichen die Gründe, die für eine EWIV sprechen.
Die Diskussion über die Rechtsform ist aber noch nicht endgültig
entschieden. Denkbar wäre auch einfach die Gründung eines Vereins oder einer
GbR.

Viele Grüsse
Jürgen Wahl


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