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#1
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Guten Tag allerseits,
für eine internationale Kooperation wurde die Rechtsform einer EWIV angedacht. Hat einer der hier Anwesenden vielleicht bereits praktische Erfahrungen mit dieser Rechtsform gemacht? Insbesondere wäre von Interesse, mit welchen Kosten für die Eintragung der EWIV in Deutschland zu rechnen ist. (Kapitaleinlage zwischen 0,- und 2.500,- EUR). Ferner würde interessieren, ob bei nachträglicher Erweiterung der EWIV um weitere Mitglieder diese alle auch ins Register eingetragen werden müssen, oder ob lediglich ein Gesellschafterbeschluss (wie z.B. bei einer assoziierten Mitgliedschaft) ausreichend ist. Wie hoch belaufen sich die etwaigen Kosten für die Neueintragung weiterer Mitglieder? Hat hier jemand bereits Erfahrungswerte? Schon im Voraus vielen Dank für Eure Auskunftsbereitschaft. Mit freundlichen Grüssen Jürgen Wahl |
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#2
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Am Tue, 11 Sep 2007 19:39:15 +0200 schrieb Jürgen Wahl:
> Guten Tag allerseits, > > für eine internationale Kooperation wurde die Rechtsform einer EWIV > angedacht. Und was bedeuten diese vier Buchstaben? -- Hannelore Goos http://www.sonnenastro.de http://www.neomarica.de |
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#3
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Hannelore Goos schrieb:
> Am Tue, 11 Sep 2007 19:39:15 +0200 schrieb Jürgen Wahl: > >> Guten Tag allerseits, >> >> für eine internationale Kooperation wurde die Rechtsform einer EWIV >> angedacht. > > Und was bedeuten diese vier Buchstaben? > "Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung"? |
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#4
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Hannelore Goos <HGoos.Sonnenastro.de> schrieb:
>> für eine internationale Kooperation wurde die Rechtsform einer EWIV >> angedacht. > > Und was bedeuten diese vier Buchstaben? "Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung". -- ( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc.ervzjrexre.qr ) "Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006. |
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#5
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Jürgen Wahl wrote:
> > für eine internationale Kooperation wurde die Rechtsform einer EWIV > angedacht. Hat du mal Lust und Zeit zu erläutern, wieso diese Rechtsform angedacht wurde? Ich sehe momentan nämlich kaum Vorteile, außer dass man unter einem gemeinsamen Hut nach außen auftreten kann. Die EWIV darf keine Gewinne machen bzw der (hoffentliche) Überschuß muß an die Gesellschafter ausbezahlt werden, welche dann nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen versteuern müssen. Das kann unter Umständen Nachteile bringen. Die Frage ist doch, ob eine in Irland gegründete Ltd. nicht günstiger und ebenso einfach zu handhaben wäre. Ich verstehe auch nicht so ganz die Konstruktion der Haftungsfrage. Die Mitglieder haften nach außen hin unbeschränkt, so heißt es. Jedoch können auch juristische Personen wie GmbHs als Gesellschafter fungieren, bei welchem wiederum die Haftung beschränkt ist. Was gilt denn nun? Haftet eine GmbH dann unbeschränkt oder nur unbeschränkt in Höhe ihrer meist nicht mehr vorhandenen Einlage? > Ferner würde interessieren, ob bei nachträglicher Erweiterung der > EWIV um weitere Mitglieder diese alle auch ins Register eingetragen > werden müssen, oder ob lediglich ein Gesellschafterbeschluss (wie > z.B. bei einer assoziierten Mitgliedschaft) ausreichend ist. Es kann imho eine Assozietät gebildet werden. Für solche Mitglieder muß kein Handelsregistereintrag erfolgen, sofern diese nicht nach außen hin haften. Im Innenverhältnis hingegen können diese bezüglich Haftungsfragen allerdings durchaus eingebunden werden. > Wie hoch > belaufen sich die etwaigen Kosten für die Neueintragung weiterer > Mitglieder? Hat hier jemand bereits Erfahrungswerte? Befrage einfach mal einen Notar in deiner Nähe über die Kosten (und gib hier wieder Bescheid;-)). Grüße Harald |
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#6
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"Harald Maedl" <Harald.Maedl.gmx.de> schrieb:
> Ich verstehe auch nicht so ganz die Konstruktion der Haftungsfrage. > Die Mitglieder haften nach außen hin unbeschränkt, so heißt es. > Jedoch können auch juristische Personen wie GmbHs als > Gesellschafter fungieren, bei welchem wiederum die Haftung > beschränkt ist. Was gilt denn nun? Haftet eine GmbH dann > unbeschränkt oder nur unbeschränkt in Höhe ihrer meist nicht mehr > vorhandenen Einlage? Das, was immer gilt. Was z.b. auch dann gilt, wenn eine GmbH Mitglied einer OHG ist. Die GmbH haftet unbeschränkt, d.h. aus Sicht der Personengesellschaft gibt es keinen Haftungshöchstbetrag oder so. Es haftet aber eben die GmbH. Das heißt: wenn die pleite ist, gibt es nix mehr; die hinter ihr stehenden Gesellschafter haften nicht, weil die Gesellschafter einer GmbH nicht für Schulden der GmbH haften. -- ( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc.ervzjrexre.qr ) "Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006. |
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#7
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"Harald Maedl" <Harald.Maedl.gmx.de> schrieb im Newsbeitrag news:fc6sj0$7fi$00$1.news.t-online.com... > Jürgen Wahl wrote: >> >> für eine internationale Kooperation wurde die Rechtsform einer EWIV >> angedacht. > > Hat du mal Lust und Zeit zu erläutern, wieso diese Rechtsform angedacht > wurde? > Ich sehe momentan nämlich kaum Vorteile, außer dass man unter einem > gemeinsamen Hut nach außen auftreten kann. Ein großer Vorteil gegenüber der Limited oder der GmbH ist, dass die EWIV steuerlich nicht gesondert veranlagt wird, sondern die Gewinne über die einzelnen Mitglieder zu versteuern sind, da sie - wenn sie nicht reinvestiert werden - unmittelbar an die Mitglieder ausge.......t werden. Unternehmenssteuern (Körperschaftssteuer, Gewerbertragssteuer, etc..) fallen nicht an. Aus diesem Grund ist die EWIV auch nicht bilanzierungspflichtig. Es genügt vielmehr eine einfache Einnahme-Überschuss-Buchhaltung, was wiederum Kosten für einen Steuerberater spart. Ein weiteres Argument für die EWIV mag sein, dass die in ihr verbundenen Berufsgruppen keine wirklich enge Kooperation anstreben. Insbesondere Anwälten ist eine Sternsozietät berufsrechtlich verboten. Durch die EWIV haben sie zumindest die Möglichkeit - über Ländergrenzen hinweg - miteinander zu kooperieren. D.h. man will zwar unter einem gemeinsamen Namen auftreten (Teilrechtsfähigkeit) und gemeinsame Synergien nutzen, aber keine wirkliche Berufsausübungsgemeinschaft gründen. (Nur kuscheln, nicht gleich heiraten!) Hierfür ist die EWIV ideal geeignet, da sie nur der Förderung der Geschäftstätigkeit ihrer Mitglieder dient und selbst keinen eigenen wirtschaftlichen Zweck verfolgt. Hinzu kommt, dass für die EWIV keine Einlage gezahlt werden muss - ein weiterer Vorteil gegenüber der GmbH. Zwar ist zutreffend, dass sich auch eine Limited mit minimalem Kostenaufwand gründen ließe, diese hat jedoch (in Deutschland) nicht gerade den besten Ruf, was sich bei konservativen Berufsgruppen eher nachteilig auswirken könnte. Außerdem gilt bei einer Limited (wenn ich nicht irre) das Recht des Landes, in dem Sie eingetragen wurde, also kein deutsches Recht. Demhingegen haften die Mitglieder einer EWIV vollumfänglich mit ihrem Privatvermögen, was allen schon ein Indiz für Seriosität darstellen mag. Ein Rückgriff auf die einzelnen Mitglieder ist jedoch erst dann möglich, wenn die EWIV zuvor vergeblich in Anspruch genommen worden ist. Da die EWIV aber in der Regel nur für ihre Mitgleider tätig wird und deren Geschäftszweck zu fördern beabsichtigt, also keine eigene Geschäftstätigkeit entfaltet, dürfte sich das Haftungsrisiko in Grenzen halten. Ich denke das wären im wesentlichen die Gründe, die für eine EWIV sprechen. Die Diskussion über die Rechtsform ist aber noch nicht endgültig entschieden. Denkbar wäre auch einfach die Gründung eines Vereins oder einer GbR. Viele Grüsse Jürgen Wahl |
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