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| Newsgroup de.soc.recht.misc Diskussion um Rechtsfragen. |
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#1
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Hallo,
nachdem ich bei einem Kreuzworträtsel mitgemacht habe (in der Fußgängerzone) bekam ich irgendwann einen Anruf mit "Sie haben gewonnen und wir müssen noch Ihre Kontoverbindung abgleichen". Seltsamerweise hatte ich die beim Rätsel garnicht angeben müssen trotzdem war es denen am Telefon bereits bekannt und sie wollte nur wissen ob diese Kontoverbindung richtig ist. Kurze Zeit später bekam ich dieses Hörzu-Abo zugeschickt: Vorderseite: http://www.pic-upload.de/view-6571872/front.jpg.html Rückseite: http://www.pic-upload.de/view-6571878/back.jpg.html Laut dem Brief kann man auch per Email kündigen, was ich auch getan habe. Aber nach einer Google-Recherche habe ich auch andere Betroffene (Xandin Ltd) gefunden die sogar per Einschreiben m. Rückschein gekündigt haben und trotzdem Abbuchungen auf dem Konto hatten. Was also ist am besten zu tun? Eigentlich habe ich nirgends unterschrieben, dass ich das Abo will. Auch telefonisch wird man da bei einer Stimmen-Aufnahme eigentlich nichts haben. Kann ich bei einer evtl Abbuchung dann gefahrlos widerrufen? oder wie am besten vorgehen? Danke für Tipps |
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#2
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"Stefan Hate" <S-Hante.yahoo.de> schrieb:
> nachdem ich bei einem Kreuzworträtsel mitgemacht habe (in der > Fußgängerzone) Kreuzworträtsel löse ich in der Regel zuhause, denn unterwegs habe ich nicht die Muße dafür. Anschließend freue ich mich darüber, das Rätsel gelöst zu haben, und schmeiße es in den Papierkorb. Niemand erfährt etwas über mich, nur weil ich ein Kreuzworträtsel löse. > bekam ich irgendwann einen Anruf mit "Sie haben gewonnen > und wir müssen noch Ihre Kontoverbindung abgleichen". Derartige Anrufe quittiert man mit wortlosem Auflegen. > Laut dem Brief kann man auch per Email kündigen, was ich > auch getan habe. Kündigungen spricht man so aus, dass man zumindest einen Quittung über den Versand bekommt, also per Einschreiben. Zwar kann auch daran noch juristisch herumgedeutelt werden (z. B. könnte das Argument kommen, der eingeschriebene Brief habe nur ein leeres Blatt enthalten), aber mit dem Einlieferungsbeleg für ein Einschreiben hat man einen bedeutend wertvolleren Versandnachweis in der Hand als mit einer E-Mail. Daher gilt: auch wenn eine Kündigung per E-Mail akzeptiert wird, sollte man trotzdem per Einschreiben kündigen, insbesondere dann, wenn man den Verdacht hat, Opfer eines Betrugs zu sein. > Aber nach einer Google-Recherche habe ich auch andere Betroffene > (Xandin Ltd) gefunden die sogar per Einschreiben m. Rückschein > gekündigt haben und trotzdem Abbuchungen auf dem Konto hatten. > > Was also ist am besten zu tun? Lastschriften zurückbuchen und gut ist. Sollte die Fa. Xandin ein Mahnverfahren anstrengen, musst du dem Mahnbescheid widersprechen. Nun muss Xandin nachweisen, dass tatsächlich ein Vertragsverhältnis mit dir besteht. Ohne Unterschrift dürfte das schwierig bis unmöglich sein. Allerdings wäre es gut gewesen, wenn du zusätzlich auch einen Einlieferungsbeleg für die Kündigung vorweisen könntest. Ein Richter mit gesundem Menschenverstand wird dir nicht unterstellen, dass du nur ein leeres Blatt verschickt hast, und den Einlieferungsbeleg zumindest als glaubhaftes Indiz dafür werten, dass eine Kündigung verschickt wurde. Spätestens dann hat Xandin schlechte Karten. Achja: eine Betrugsanzeige gegen Xandin kann auch nichts schaden. > Eigentlich habe ich nirgends unterschrieben, dass ich das Abo > will. Und uneigentlich? > Auch telefonisch wird man da bei einer Stimmen-Aufnahme eigentlich > nichts haben. Manchmal wird mit raffinierten Tricks gearbeitet, z. B. wird das, was du gesagt hast, anders zusammengeschnitten, so dass sich ein völlig anderer Sinn ergibt. > Kann ich bei einer evtl Abbuchung dann gefahrlos widerrufen? Wenn du sicher bist, keinen Vertrag eingegangen zu sein, solltest du das, ja. Es kann allerdings sein, dass du hinterher drangsaliert wirst und dir Inkassomaßnahmen angedroht werden. Derartige Drohungen solltest du ignorieren und erst wieder auf einen gerichtlichen Mahnbescheid reagieren (mit Widerspruch). Es ist allerdings fraglich, ob ein solcher Mahnbescheid überhaupt kommt, denn wenn sich bei den Verantwortlichen der Fa. Xandin noch ein Funken Restverstand findet, dann wissen sie, dass ein Mahnverfahren nicht sonderlich erfolgversprechend ist. Gruß Michael |
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#3
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X-No-Archive: Yes
begin quoting, Stefan Hate schrieb: > Was also ist am besten zu tun? Die Lastschriften zurückgeben und Anzeige wegen Betrug erstatten. > Eigentlich habe ich nirgends unterschrieben, dass ich das Abo will. Auch > telefonisch wird man da bei einer Stimmen-Aufnahme eigentlich nichts haben. > Kann ich bei einer evtl Abbuchung dann gefahrlos widerrufen? Klar. (Es wird Zeit, in Stacheldraht-Aktien zu investieren.) Gruß aus Bremen Ralf -- R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen: adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus |
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#4
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Stefan Hate schrieb:
> Kurze Zeit später bekam ich dieses Hörzu-Abo zugeschickt: > Vorderseite: > http://www.pic-upload.de/view-6571872/front.jpg.html > Rückseite: > http://www.pic-upload.de/view-6571878/back.jpg.html Schon mal nach der Firma PVZ Pressevertriebszentrale für Abonnenten GmbH &Co.KG, Bahndamm9, 23617 Stockelsdorf, gesucht? http://www.google.de/search?hl=de&rl...oq=&gs_rfa i= Sehr interessant ...! Dorothee |
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#5
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Stefan Hate schrieb:
> Was also ist am besten zu tun? > Eigentlich habe ich nirgends unterschrieben, dass ich das Abo will. > Auch telefonisch wird man da bei einer Stimmen-Aufnahme eigentlich > nichts haben. Kann ich bei einer evtl Abbuchung dann gefahrlos > widerrufen? oder wie am besten vorgehen? Was hast du denn bei dem Strassenheini wirklich unterschrieben. Ich denke, dass du mit Sicherheit für das ABO unterschrieben hast und ich denke, du hast dein Kontonummer angegeben, damit man dir den Gewinn gleich überweisen kann. ;-) Harald |
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#6
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Michael Landenberger schrieb:
> Es ist allerdings fraglich, > ob ein solcher Mahnbescheid überhaupt kommt, denn wenn sich bei den > Verantwortlichen der Fa. Xandin noch ein Funken Restverstand findet, > dann wissen sie, dass ein Mahnverfahren nicht sonderlich > erfolgversprechend ist. Die wissen sicher auch wie hoch der Prozentsatz ist, die bei einem Mahnbescheid schnell zahlen, bevor es noch teurer wird. Vermutlich ist der so hoch, dass es lohnt und die Manhbescheide an die Mitzahler mitfinanziert werden, mit erklecklichem Gewinn. Harald |
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#7
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wo sind sie geblieben?
Zu mir kommt keiner mehr, stehe wohl auf einer Liste. :-) Dorothee Hermann schrieb: > Stefan Hate schrieb: >> Kurze Zeit später bekam ich dieses Hörzu-Abo zugeschickt: >> Vorderseite: >> http://www.pic-upload.de/view-6571872/front.jpg.html >> Rückseite: >> http://www.pic-upload.de/view-6571878/back.jpg.html > > Schon mal nach der Firma PVZ Pressevertriebszentrale für Abonnenten > GmbH &Co.KG, Bahndamm9, 23617 Stockelsdorf, gesucht? > > http://www.google.de/search?hl=de&rl...oq=&gs_rfa i= > Sehr interessant ...! Sieben teure Zeitschriften bei einem Druecker abonniert, am Abend kam noch so ein Tuersteher-Typ, der sich vergewissern wollte, ob an meinen Abos was dran ist. Klar, habe ich gesagt. Dann per Einschreiben mit Rueckschein gekuendigt; trotzdem ca. 10 Monate die Zeitschriften erhalten. Dem Anwalt habe ich geschrieben, er moege seine Zeugs bei mir abholen. Nie wieder was gehoert, aber auch kein Druecker hat mich besucht. Ich wuerde es zu jeder Zeit wieder so machen. Tschau, Horst |
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#8
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Hallo Michael,
Michael Landenberger schrieb: > Kündigungen spricht man so aus, dass man zumindest einen Quittung über den > Versand bekommt, also per Einschreiben. Zwar kann auch daran noch juristisch > herumgedeutelt werden (z. B. könnte das Argument kommen, der eingeschriebene > Brief habe nur ein leeres Blatt enthalten), aber mit dem Einlieferungsbeleg > für ein Einschreiben hat man einen bedeutend wertvolleren Versandnachweis in > der Hand als mit einer E-Mail. Daher gilt: auch wenn eine Kündigung per > E-Mail akzeptiert wird, sollte man trotzdem per Einschreiben kündigen, > insbesondere dann, wenn man den Verdacht hat, Opfer eines Betrugs zu sein. Warum sollte man in einem solchen Fall _überhaupt_ kündigen. Und dafür noch dazu gutes Geld aus dem Fenster werfen? Denn ein Einschreiben werden Betrüger genauso ignorieren, wie ein E-Mail. > Lastschriften zurückbuchen und gut ist. Sollte die Fa. Xandin ein > Mahnverfahren anstrengen, musst du dem Mahnbescheid widersprechen. Nun muss > Xandin nachweisen, dass tatsächlich ein Vertragsverhältnis mit dir besteht. > Ohne Unterschrift dürfte das schwierig bis unmöglich sein. Allerdings wäre > es gut gewesen, wenn du zusätzlich auch einen Einlieferungsbeleg für die > Kündigung vorweisen könntest. Ein Richter mit gesundem Menschenverstand wird > dir nicht unterstellen, dass du nur ein leeres Blatt verschickt hast, und > den Einlieferungsbeleg zumindest als glaubhaftes Indiz dafür werten, dass > eine Kündigung verschickt wurde. Spätestens dann hat Xandin schlechte > Karten. > > Achja: eine Betrugsanzeige gegen Xandin kann auch nichts schaden. Nochmal: was genau soll er denn kündigen? Auf sowas kann's eigentlich nur ein Reaktion geben: rückbuchen und abwarten. Schickst Du solchen Leuten eine Kündigung, glauben sie doch, sie könnten Dich beeindrucken. Das alles natürlich nur, wenn man sicher ist, daß man keinen Vertrag eingegangen ist. Gruß Martin -- Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so. |
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#9
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"Martin Schoenbeck" <ms.usenet.nospam.schoenbeck.de> schrieb:
> Warum sollte man in einem solchen Fall _überhaupt_ kündigen. Und > dafür noch dazu gutes Geld aus dem Fenster werfen? Denn ein > Einschreiben werden Betrüger genauso ignorieren, wie ein E-Mail. Aber ein Richter wird das Einschreiben nicht ignorieren, falls die Betrüger auf die Idee kommen sollten, ein Mahnverfahren einzuleiten. Es kann sogar passieren, dass ein seriöses Unternehmen das Mahnverfahren einleitet, nämlich der HörZu-Verlag. In der Regel prüfen die nämlich nicht, ob der Vermittler eine Unterschrift hat und woher er sie hat. Die gehen erst einmal von einem bestehenden Abovertrag aus und müssen notfalls vor Gericht davon überzeugt werden, dass keiner besteht. Ein Einlieferungsbeleg kann da hilfreich sein. > Das alles natürlich nur, wenn man sicher ist, daß man keinen > Vertrag eingegangen ist. Anhand des Vorgehens des OP wäre ich mir da nicht so ganz sicher. Ich möchte anhand der Schilderungen nicht ausschließen, dass der OP bei dem ominösen Kreuzworträtsel in der Fußgängerzone nicht vielleicht doch irgendwelches Kleingedrucktes übersehen hat. Besteht kein Vertrag, muss man in der Tat nichts weiter tun als abwarten und ggf. einem Mahnbescheid widersprechen. Hat jedoch aus irgendeinem Grund doch einer bestanden, ist es gut, wenn man den gekündigt hat und - wichtig - das auch irgendwie plausibel machen kann. Gruß Michael |
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#10
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Hallo Michael,
Michael Landenberger schrieb: > "Martin Schoenbeck" <ms.usenet.nospam.schoenbeck.de> schrieb: > >> Warum sollte man in einem solchen Fall _überhaupt_ kündigen. Und >> dafür noch dazu gutes Geld aus dem Fenster werfen? Denn ein >> Einschreiben werden Betrüger genauso ignorieren, wie ein E-Mail. > > Aber ein Richter wird das Einschreiben nicht ignorieren, falls die Betrüger > auf die Idee kommen sollten, ein Mahnverfahren einzuleiten. Sicherlich wird er das nicht. Was aber wird er daraus schließen können? Allenfalls doch nur, daß ein Vertrag bestanden hat. Und das ohnehin nicht auf ein Mahnverfahren hin, sondern erst, wenn die Gegenseite klagt. > Es kann sogar > passieren, dass ein seriöses Unternehmen das Mahnverfahren einleitet, > nämlich der HörZu-Verlag. Denkbar. > In der Regel prüfen die nämlich nicht, ob der > Vermittler eine Unterschrift hat und woher er sie hat. Die gehen erst einmal > von einem bestehenden Abovertrag aus und müssen notfalls vor Gericht davon > überzeugt werden, dass keiner besteht. Ein Einlieferungsbeleg kann da > hilfreich sein. Wenn die nicht völlig gaga sind, ver.....n sie den Nachweis eines Vertrags von ihrem Vermittler, bevor sie vor Gericht gehen. >> Das alles natürlich nur, wenn man sicher ist, daß man keinen >> Vertrag eingegangen ist. > > Anhand des Vorgehens des OP wäre ich mir da nicht so ganz sicher. Da sollte er sich natürlich schon sicher sein. Normalerweise weiß man aber, ob man eine bestimmte Willenserklärung abgegeben hat. > Ich möchte > anhand der Schilderungen nicht ausschließen, dass der OP bei dem ominösen > Kreuzworträtsel in der Fußgängerzone nicht vielleicht doch irgendwelches > Kleingedrucktes übersehen hat. Auszuschließen ist das nicht. Dann sollte er aber mMn eher anfechten, als kündigen. Gruß Martin -- Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so. |
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#11
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Michael Landenberger schrieb:
>> Was also ist am besten zu tun? > > Lastschriften zurückbuchen und gut ist. Sollte die Fa. Xandin ein > Mahnverfahren anstrengen, musst du dem Mahnbescheid widersprechen. Problematisch dabei ist, daß diese dubiose Firma mit dem weiteren Verlauf der Dinge gar nichts mehr zu tun hat. Die vermitteln offenbar nur angebliche Abonnenten, die Belieferung erfolgt durch ein seriöseres (?) Unternehmen, und die Abo-Verwaltung wohl auch. Das ist rechtlich nicht unbedingt ein Problem, erschwert aber praktisch die Sache ggf. deswegen, weil der Vertragspartner tatsächlich gutgläubig ist. > Achja: eine Betrugsanzeige gegen Xandin kann auch nichts schaden. Das dürfte sich in diesem Fall anbieten, schon deshalb, weil es sich vermutlich um keinen Einzelfall handelt. Wenn die Darstellung stimmt, natürlich nur ... > Es ist allerdings fraglich, ob ein solcher Mahnbescheid > überhaupt kommt, denn wenn sich bei den Verantwortlichen der Fa. Xandin noch > ein Funken Restverstand findet, dann wissen sie, dass ein Mahnverfahren > nicht sonderlich erfolgversprechend ist. Siehe oben - der Vertragspartner wird von dem dubiosen Hergang mutmaßlich gar nichts wissen. -thh -- Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/> Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/> Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/> Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/> |
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#12
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Martin Schoenbeck schrieb:
> Nochmal: was genau soll er denn kündigen? Den Vertrag, den er auf der Strasse unterschrieben hat. Selbstverständlich hat er ohne hinzusehen auch unterschrieben, dass der eine Widerrufsbelehrung und ein Doppel des Vertrages erhalten hat. Hat er nicht, aber der Lieferant hat das Original vorliegen. Harald |
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#13
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"Michael Landenberger" <spameimer052006.arcor.de> schrieb im Newsbeitrag news:8boer7Ft8kU1.mid.uni-berlin.de... >> Warum sollte man in einem solchen Fall _überhaupt_ kündigen. Und >> dafür noch dazu gutes Geld aus dem Fenster werfen? Denn ein >> Einschreiben werden Betrüger genauso ignorieren, wie ein E-Mail. > > Aber ein Richter wird das Einschreiben nicht ignorieren, falls die > Betrüger auf die Idee kommen sollten, ein Mahnverfahren einzuleiten. Es > kann sogar passieren, dass ein seriöses Unternehmen das Mahnverfahren > einleitet, nämlich der HörZu-Verlag. In der Regel prüfen die nämlich > nicht, ob der Vermittler eine Unterschrift hat und woher er sie hat. Die > gehen erst einmal von einem bestehenden Abovertrag aus und müssen notfalls > vor Gericht davon überzeugt werden, dass keiner besteht. Ein > Einlieferungsbeleg kann da hilfreich sein. Hi, das erinnert an das "Landgericht Hamburg" und seine Links-Disclaimer. Wer eine Kündigung schickt, impliziert ein bestehendes Vertragsverhältnis UND seine Kenntnis darüber. Er kennt ja sogar den Vertragspartner bzw dessen Postanschrift. :-) selbst wenn die "Kündigung" also ankommt, ist sie dennoch ev. nicht korrekt oder zu spät oder sonstwas...mit Pech besteht mit Zugang der Kündigung der postulierte Vertrag erst richtig. > >> Das alles natürlich nur, wenn man sicher ist, daß man keinen >> Vertrag eingegangen ist. > > Anhand des Vorgehens des OP wäre ich mir da nicht so ganz sicher. Ich > möchte anhand der Schilderungen nicht ausschließen, dass der OP bei dem > ominösen Kreuzworträtsel in der Fußgängerzone nicht vielleicht doch > irgendwelches Kleingedrucktes übersehen hat. Besteht kein Vertrag, muss > man in der Tat nichts weiter tun als abwarten und ggf. einem Mahnbescheid > widersprechen. Hat jedoch aus irgendeinem Grund doch einer bestanden, ist > es gut, wenn man den gekündigt hat und - wichtig - das auch irgendwie > plausibel machen kann. Vermutlich ist der OP Altkunde bei einem "Partnerunternehmen", hatte ev. früher mal ein Abonnement. Solche Adressenlisten werden gerne gekauft und "nachbearbeitet". Bestehen Zweifel, ob Alfons Müller aus der Kuchengasse 17 derselbe A.Müller aus Kuchen17 ist, wird angerufen...im Kleingedreckten steht dann beim Preisausschreiben sicher soein Wischiwaschi "...Werbung der Firma Leckmaa und ihrer Partner..." und der hoffnungslose OP hat vergessen, das fett zu durchkreuzen und ein "widerspruch" drüberzumalen...falls das Opt-Out-Kästchen fehlt. Wenn er eh so dumm war, überhaupt in der Öffentlichkeit auf Werbefritzen reinzutreten. Und eine Kontonummer am Telefon rauszurücken ist auch selten dämlich. Man nimmt natürlich nie die eigene. Es gibt doch soo viele Kontonummern :-) mit Glück überschreibt die Teletussi die gespeicherte mit der "neuen" und man kommt damit aus der Datenbank raus. -- mfg, gUnther > > Gruß > > Michael |
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#14
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gUnther nanonüm schrieb:
> das erinnert an das "Landgericht Hamburg" und seine Links-Disclaimer. > Wer eine Kündigung schickt, impliziert ein bestehendes > Vertragsverhältnis UND seine Kenntnis darüber. Er hat aber die Kündigung unmittel nach dem er erfahren hat, dass ein Vertragsverhältnis bestehen soll. > Wenn er eh so dumm war, überhaupt in der > Öffentlichkeit auf Werbefritzen reinzutreten. Und eine Kontonummer am > Telefon rauszurücken ist auch selten dämlich. > Man nimmt natürlich nie > die eigene. Es gibt doch soo viele Kontonummern :-) Na man, du willst doch, dass der versprochene Gewinn auf *deinem* Konto landet, da gibt man doch keine falsche Kontonummer an. ;-) Harald |
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#15
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Am 02.08.2010 19:50, schrieb Michael Landenberger:
> > Anhand des Vorgehens des OP wäre ich mir da nicht so ganz sicher. Ich möchte > anhand der Schilderungen nicht ausschließen, dass der OP bei dem ominösen > Kreuzworträtsel in der Fußgängerzone nicht vielleicht doch irgendwelches > Kleingedrucktes übersehen hat. Selbst wenn, dann gilt hier das gleiche wie für Abofallen im Internet: Ein Vertrag ist eine (zweiseitige) Willenserklärung; ein unwissentliches Unterschreiben stellt aber noch ..... keine Willenserklärung dar (siehe z. B. http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Hi...ie-402753.html etc.). Abgesehen davon gab es derartige Betrugsversuche schon ..... *vor* dem Internet ... >Besteht kein Vertrag, muss man in der Tat > nichts weiter tun als abwarten und ggf. einem Mahnbescheid widersprechen. > Hat jedoch aus irgendeinem Grund doch einer bestanden, ist es gut, wenn man > den gekündigt hat und - wichtig - das auch irgendwie plausibel machen kann. Nein. Man kann nicht kündigen, was gar nicht existiert. Man sollte aber der Behauptung, es läge ein Vertrag vor, *widersprechen* (am besten orientiert man sich an einer Vorlage wie der auf der o. a. Site; da hat man dann alles drin: Widerspruch, Anfechtung, Widerruf, ...). Außerdem kann man dem Absender einen T5F zukommen lassen, und/oder Anzeige erstatten. Sollte die Sache eskalieren, kann man auch einen Anwalt beauftragen (siehe http://www.heise.de/newsticker/meldu...en-959390.html). Allerdings sollte IMHO die Gegenseite dann schon mit juristischen Schritten zumindest gedroht haben, denn grundsätzlich gilt die Schadensminderungspflicht (siehe § 254 BGB). Wolfgang -- |
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