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Newsgroup de.alt.fan.haraldschmidt Fanclub der letzten Hoffnung der dt. Fernsehunterhaltung.

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  #31  
Alt 10-11-2009, 11:04 PM
Cornell Binder
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Aus rechtlichen Gründen...

Daniel Urban <urbandan*cs.tu-berlin.de> tat schreiben tun:
>
> Frei erfundenes Beispiel: Harald Schmidt sendet in seiner Sendung einen
> Ausschnitt von RTL. RTL gibt ihm hierzu die Erlaubnis, aber schränkt die
> Verwendung auf vier Ausstrahlungen ein.


Warum so unnötig kreativ. Einfachstes Beispiel sind Nach-
richten. Die Tagesschau z.B. wird für den Netzzugriff regel-
mäßig (leider ohne Hinweise) bereinigt. Z.B. wenn es um Be-
wegtbilder von Sportereignissen geht. Innerhalb der Erst-
ausstrahlung fällt das noch problemlos unter Kurzberichter-
stattung und Co. kann dann aber später kritisch werden.


CoBi
--
Die Einführung der Logik in deutschen Beamtenstuben ist längst überfällig.
(aus dem Parteiprogramm der MDP 1929)
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  #32  
Alt 10-12-2009, 10:17 AM
Daniel Urban
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Aus rechtlichen Gründen...

"Cornell Binder"
> Daniel Urban <urbandan*cs.tu-berlin.de> tat schreiben tun:

[fiktives kompliziertes Beispiel von mir]
> Warum so unnötig kreativ. Einfachstes Beispiel sind Nach-
> richten. Die Tagesschau z.B. wird für den Netzzugriff regel-
> mäßig (leider ohne Hinweise) bereinigt. Z.B. wenn es um Be-
> wegtbilder von Sportereignissen geht. Innerhalb der Erst-
> ausstrahlung fällt das noch problemlos unter Kurzberichter-
> stattung und Co. kann dann aber später kritisch werden.


Du hast Recht, aber das einfache Beispiel ist mir nicht eingefallen.

Gruß,

Daniel


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  #33  
Alt 10-12-2009, 10:50 AM
Daniel Urban
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Aus rechtlichen Gründen...

"Joerg-Olaf Schaefers"
> Daniel Urban wrote:
>> man muss es vor jeder Ausstrahlung/Verwendung prüfen.

>
> Auch nicht. Sobald die EV auf dem Tisch liegt, erfolgt eine
> Reaktion. Möglicherweise wird umgeschnitten, vielleicht auch
> nicht. Wie auch immer, die Rechtslage wird geklärt und muss
> nicht vor jeder Ausstrahlung geprüft werden.


Ich glaube, dass Du unter prüfen etwas anders verstehst, als in das
EDV-System schauen oder ein Telefonat/Fax an den Rechteinhaber (bei
Eigenproduktionen ist das dann die Inhouse-Lizentzabteilung) zu schicken.
Mehr ist das nicht.

Natürlich gibt es auch Fälle wo die ausstrahlende Redaktion auch die
produzierende Redaktion war und daher die Rechte gut kennt. Aber schon bei
redaktionsübergreifenden Material wird es da zumindest einen Anruf/Blick ins
System geben.

[...]
> Ja, und für welchen Zeitraum ist ber Vertragsabschluss be-
> kannt. D.h. wenn man in der Datenbank schaut, wo das Material
> eingelagert ist, sollte ein entsprechender Hinweis zu sehen
> sein. Den zu bemerken bzw. zu beachten ist imo etwas anderes
> als eine juristische Prüfung der Rechtslage.


Wer sprach denn hier von einer juristischen Prüfung? Die ist sowieso nur im
Streitfall erforderlich, da die Kaufverträge/Produktionsverträge klar sein
sollten. Es ging darum, ob man ohne Prüfung der vorliegenden Lizenz und der
Verwendungsbeschränkungen einfach das Material verwenden kann.

[...]
>> Also kann man nicht einfach ins Regel greifen. Dann sind wir uns wohl
>> doch einig?

>
> Sobald man ins Regal greift oder in der Datenbank nachschaut,
> sollte man einen entsprechenden Hinweis finden. D.h. die Rechte
> sind geklärt und müssen nicht erst überprüft oder nachrecherchiert
> werden.


Hier musst Du mir nun erklären, ob ein Telefonat/Fax zwischen z.B. WDR und
MDR (Produzent/Rechteinhaber) bereits unter Deine Prüfung fällt oder noch
als Nachschauen gewertet wird?

Um es also noch einmal zusammenzufassen: Meiner Meinung nach kann sich die
Rechtslage (z.B. einstweilige Verfügung) täglich ändern und damit auch das
Recht zur Austrahlung. Außerdem kann das erworbene Recht zeitlich begrenzt,
anzahllig begrenzt usw. sein. Es ist daher vor Ausstrahlung ebenfalls zu
prüfen, ob die Lizenz noch vorliegt. Außerdem kann das erworbene Recht auch
bezüglich des Verbreitungsweges beschränkt sein (z.B. nur TV, kein Internet,
kein Satellit). Hier muss also vor Verwendung ebenfalls geprüft werden.
Zudem kann es noch interne Sperren (z.B. Lindenstraße im Internet erst ab
Dienstag) geben. Die Prüfung sollte bei Eigenproduktionen und
Auftragsproduktionen wohl über ein EDV-System möglich sein. Bei Austausch
der Dritten, Degeto usw. wird das wohl eher per Fax oder Telefon geregelt
werden. Und zu Deiner urpsrünglichen Aussagen, dass der WDR alle Recht immer
kauft, würde ich sagen, dass er es gerne versuchen kann, aber bei einigen
wird das recht teuer oder auch gar nicht möglich, vergleiche hierzu die
Sportrechte.

Gruß,

Daniel

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